Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.

Die Andreas Schmidt Immobilien ist ein renditeorientiertes Wirtschaftsunternehmen, deren wirtschaftlicher Zweck es ist, durch Vermittlung von Miet- und Pachtverträgen, durch Vermittlungsleistungen und Nachweise zur Gelegenheit von Grundstückskaufabschlüssen und durch umfangreiche Beratungsleistungen in Immobilienangelegenheiten Gewinne zu erwirtschaften. Grundlage zur Aufnahme von Geschäftsverbindungen durch Dritte regeln diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), deren Gültigkeit nur durch beidseitig unterzeichnete Individualvereinbarungen oder durch einseitige Willenserklärung der Andreas Schmidt Immobilien eingeschränkt werden kann. Einseitige Willenserklärungen Dritter bedürfen zur Änderung der AGB der Zustimmung der Andreas Schmidt Immobilien.

2.

Wir arbeiten nach den Regeln ordentlicher Kaufleute und sichern allen Auftraggebern äusserste Diskretion zu. Unterlagen, die uns zur Durchführung von Aufträgen überlassen werden, werden von uns vertraulich behandelt und nur zur Durchführung des Auftrages verwendet. Namen von Auftraggebern werden Interessenten nur dann übermittelt, wenn dies zur Vorbereitung von Verträgen notwendig ist. In Ausnahmefällen werden Namen von Auftraggebern mit deren Zustimmung weitergeleitet.

3.

Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden. Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird.

4.

Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.

5.

Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten.

6.

Eine Vorkenntnis über die von uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages muss der Auftraggeber binnen einer Woche nach Erhalt unseres Nachweises, unter Beifügung des Nachweises über diese Kenntniserlangung, schriftlich zur Kenntnis geben. Eine einfache Kenntnisbezeugung ohne Nachweis genügt nicht. Anderenfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.

7.

In unserer Tätigkeit als Makler zwischen den Interessen von Anbietern und Nachfragern in Immobilienangelegenheiten sind wir berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

8.

Einen Provisions- oder Courtageanspruch erwerben wir mit dem erfolgreichen Abschluss eines durch unseren Nachweis und/ oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet-, Pacht-, Erbbaurechts- oder sonstigen Vertrages. Die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision ist am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.

9.

Wir sind berechtigt in Einzelfällen Sicherheiten für unseren Provisionsanspruch zu verlangen. Hierzu gehören Vorauszahlungen zu deren Rückzahlung wir bürgen oder Vorauszahlungen auf Notaranderkonto, deren Freigabe mit Beurkundung bzw. Vertragsunterzeichnung aller Vertragsteilnehmer durch den Notar erfolgt. Die Kosten einer solchen Durchführung trägt die Andreas Schmidt Immobilien.

10.

Sofern keine Provisionshöhe in einer Individualvereinbarung vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:

A: Vermietungen:

Für alle vermittelten Wohnungsmietverträge wird dem EIGENTÜMER bzw. seinem Verwalter eine Vermietungsprovision in Höhe von 2 Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet. Diese Leistung enthält die Vertragsanbahnung inkl. Wahrnehmung von Besichtigungsterminen sowie die Einholung aller notwendigen Vertragsunterlagen sowie die Einholung der Unterschrift unter dem Mietvertrag durch den Mieter. Für die Erarbeitung eines Mietvertrages berechnen wir pauschal 50,-€.

Für alle vermittelten Gewerbemietverträge wird dem EIGENTÜMER bzw. seinem beauftragten Verwalter (Auftraggeber) eine Vermietungsprovision:

  • für Verträge mit unbefristeter Laufzeit in Höhe von 2 Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet,
  • für Verträge mit 3-jähriger Festlaufzeit in Höhe von 2,5 Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet,
  • für Verträge mit 5-jähriger Festlaufzeit in Höhe von 3 Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet,
  • für Verträge mit 8-jähriger Festlaufzeit in Höhe von 3,5 Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet,
  • für Verträge mit 10-jähriger Festlaufzeit in Höhe von 5 Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet.


Optionen innerhalb von Gewerbemietverträgen verpflichten bei Inanspruchnahme dieser Option den Auftraggeber zur Zahlung des dadurch entstandenen Differenzcourtageanspruches. Fällig und zahlbar wird dieser Anspruch am Tag der Ausübung der Option. Der Auftraggeber verpflichtet sich uns ohne gesonderte Aufforderung von der Inanspruchnahme zu unterrichten. Unterbleibt eine derartige Benachrichtigung erwerben wir zusätzlich zum Courtageanspruch einen Zinsanspruch ab der Inanspruchnahme der Mietvertragsoption auf den Differenzbetrag in Höhe von 6% p.a. über dem Basiszinsatz der Deutschen Bundesbank.

Bei Vermietungen ohne Courtageanspruch an den Eigentümer bedingen in jedem Fall einer Individualvereinbarung. Es ist möglich, dass uns Mietinteressenten mit der Suche nach geeigneten Gewerberäumen beauftragen. In diesem Fall trifft das Verursacherprinzip auf den Mieter zu. Eine entgeltliche Tätigkeit für den Vermieter ist in diesem Fall ausgeschlossen

Diese Leistung enthält die Vertragsanbahnung inkl. Wahrnehmung von Besichtigungsterminen sowie die Einholung aller notwendigen Vertragsunterlagen sowie die Einholung der Unterschrift unter dem Mietvertrag durch den Mieter. Für die Erarbeitung eines Mietvertrages berechnen wir pauschal 200,-€.
 
B: Kaufverträge

Objektwert bis 100.000,-€:                   5% der Kaufsumme zzgl. der zum Zeitpunkt der Beurkundung gültigen Mehrwertsteuer

Objektwert bis 500.000,-€:                   4% der Kaufsumme zzgl. der zum Zeitpunkt der Beurkundung gültigen Mehrwertsteuer

Objektwert bis 1.000.000,-€:                3,5% der Kaufsumme zzgl. der zum Zeitpunkt der Beurkundung gültigen Mehrwertsteuer

Objektwert ab 1.000.000,-€:                 3% der Kaufsumme zzgl. der zum Zeitpunkt der Beurkundung gültigen Mehrwertsteuer

11.

Die durch langjährige Erfahrungen erworbenen Spezialkenntnisse stellen wir auch entgeltlich in Form von Beratungsaufträgen zur Verfügung. Hier gelten folgende Stundensätze:

  • Honorarsatz Andreas Schmidt: 160,-€/h
  • Tagessatz: 000,-€
  • Honorarsatz Personal: 40,-€/h
  • Kilometerpauschale für KfZ: 0,51€/km auf Nachweis
  • Flugticket normal auf Nachweis
  • Hotelübernachtung normal/ mind. 4 Sterne Kategorie auf Nachweis


Alle angegebenen Preise in EURO sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich zu der zum Zeitpunkt der RECHNUNGSLEGUNG geltenden Mehrwertsteuer.

12.

Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn ein demselben wirtschaftlichen Zweck dienendes Geschäft zustande kommt und dadurch der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommen Verträge durch uns. Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit einem von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen.

13.

Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte, Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlich nahen Verhältnissen stehen.

14.

Bei verbindlichen notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten, die in Art und Umfang den Erfolg des Vermittlungsauftrages im Sinne des Erreichens des gewünschten wirtschaftlichen Erfolges darstellen, ist die volle Provision ebenfalls und sofort fällig.

15.

Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss, auf den die Maklertätigkeit gerichtet war, erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich. Wir schulden nicht den wirtschaftlichen Erfolg der Transaktion.

16.

Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, gegenüber unseren gesetzlichen Vertretern und unseren Erfüllungsgehilfen mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns ausgeschlossen. Da wir bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Insbesondre sind VOR Vertragsabschluss durch Privatpersonen oder Vollkaufleute sämtliche wichtigen Mengen und Massen durch den Vertragspartner bestätigen zu lassen. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein eventueller Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleibt vorbehalten.

17.

Für Zusendungen von Exposes oder vorvertraglichen Informationen gilt folgende Widerrufsbelehrung:

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tage des Vertragsabschlusses.  Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben , müssen Sie uns:

Andreas Schmidt Immobilien

Liebigstrasse 7-8, 39104 Magdeburg( email: office@andreasschmidt.net)

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Machen Sie von der Möglichkeit Gebrauch, werden wir Ihnen unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang des Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der den Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleitungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistung entspricht. Stundensätze werden angerechnet wir unter Pkt. 11.

Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch unsere schriftliche Bestätigung  Gültigkeit.

Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Magdeburg Gerichtsstand.

Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen Gerichtsabkommen nichts anderes geregelt ist.

Diese AGB entsprechen dem Stand vom 01.05.2020